Stoffpreisgleitung

Faire Regelungen für Handwerks- und Baubetriebe

Viele Dinge werden derzeit teurer. Das gilt nicht nur für Lebensmittel und Energieträger, sondern ganz besonders auch für Baumaterialien. So kamen bisher zum Beispiel 30 Prozent des in Deutschland verwendeten Baustahls, 40 Prozent des Roheisens, 75 Prozent des Titans oder 30 Prozent des für Straßenbau notwendigen Bitumens aus der Ukraine, Russland oder Belarus. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen ist ein großer Teil der Versorgung mit diesen Materialien nun plötzlich weggebrochen, was zu massiven Preissteigerungen geführt hat. Das stellt viele unserer mittelständischen Handwerker und Bauunternehmen vor große Herausforderungen, da diese die benötigten Materialien in vielen Fällen zu weit höheren Preisen am Markt einkaufen müssen als zuvor kalkuliert. Insbesondere für Unternehmen, die an großen öffentlichen Aufträgen beteiligt sind und im Zuge von Ausschreibungsverfahren Festpreisangebote abgeben mussten, können solche Preissteigerungen ein existentielles Risiko bedeuten.

Deshalb setzen wir uns im CDU-Wirtschaftsarbeitskreis im Sächsischen Landtag seit Wochen dafür ein, dass vor dem Hintergrund des aktuellen Krieges faire Regelungen für betroffene Unternehmen in Sachsen geschaffen werden. Wir benötigen eine flächendeckende Stoffpreisgleitklausel für alle öffentlichen Bauaufträge in Sachsen, die es erlaubt, betroffene Baustoffe unkompliziert mit den realen Preisen abzurechnen, auch wenn das bedeutet, dass bestehende Verträge im Nachhinein angepasst werden müssen. Tun wir das nicht, droht vielen kleinen und mittelständischen Firmen der Bankrott. Außerdem wäre absehbar, dass kaum noch Handwerks- und Bauunternehmen bereit sein werden, öffentliche Aufträge anzunehmen, was Auswirkungen auf viele staatliche Projekte haben dürfte.

Es ist somit folgerichtig, dass das sächsische Wirtschaftsministerium und das sächsische Finanzministerium nun die Anwendung einer Stoffpreisgleitung für das Landesamt für Straßenbau und Verkehr und den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement ermöglicht haben. Wichtig bleibt jedoch, diese fairen Regelungen unkompliziert umzusetzen und auch bei den sächsischen Kommunen dafür zu werben, dem Freistaat Sachsen zu folgen, damit es auch zukünftig Unternehmen gibt, welche staatliche Bauaufträge ausführen können.