Soforthilfen

Sachsen weitet die Unternehmens-Soforthilfe für den Mittelstand deutlich aus

Sachsen weitet die Unternehmens-Soforthilfe für den Mittelstand deutlich aus

Ab 15. April können auch alle Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern und mehr als eine Million Jahresumsatz eine Soforthilfe von bis zu 100.000 Euro als Darlehen beantragen.

Hippold dazu: "Das ist ein wichtiges Signal für unseren Mittelstand! Mit dieser Erweiterung werden jetzt zentrale Forderungen der CDU-Landtagsfraktion zügig umgesetzt und die Lücke geschlossen!"

Das Darlehen im Rahmen des Soforthilfe-Programms "Sachsen hilft sofort" ist zinsfrei und nachrangig, muss in den ersten drei Jahren nicht getilgt werden. Anschließend haben die Darlehensnehmer sieben Jahre Zeit, um das Geld zurückzuzahlen.

Eine Rückzahlung innerhalb drei Jahren, erhält die Möglichkeit einen Bonus von 10% auf den von ihm aufgenommenen Betrag. Ebenso sollen die Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihre entstandenen Verluste auf Grund der Corona-Pandemie in den ersten drei Jahren nach Aufnahme des Darlehens auszugleichen, 20% erlassen bekommen.

Die bisherigen Konditionen und Regelungen für Unternehmen bis zu einer Million Euro Jahresumsatz bleiben unverändert. Die neue Bonus- und Erlassregelung gilt aber auch für diese.

Das erweiterte Programm „Sachsen hilft sofort“ wird am Mittwoch, den 15. April 2020 in Kraft treten. Die Förderung ist über die SAB zu beantragen.