Nachdem in den letzten Tagen schon Lockerungen in vielen Bereichen getroffen wurden, werden ab dem 15. Mai auch wieder Gastronomien ihre Räumlichkeiten öffnen dürfen.
Die Lockerungen sind erste Schritte zum Alltag zurück und sehr wichtig für diesen Wirtschaftsbereich.
Die wirtschaftlich schwierige Situation im HoGa und Tourismusbereich ist aber damit noch nicht überwunden und man muss überlegen, wie weitere Unterstützungen aussehen können.
Hippold dazu: „Für uns stand immer fest: Auch unsere Gastro-Branche braucht schnell ein Licht am Ende des Corona-Tunnels! Deshalb haben wir uns auf Bundesebene für eine Absenkung der Umsatzsteuer auf 7 % stark gemacht. Das war erfolgreich. Jetzt kommt es darauf an, dass Gastronomen und Gäste verantwortungsvoll mit der Öffnung umgehen und die weiterhin notwendigen Auflagen strikt einhalten.“
Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli 2020, befristet bis zum 30. Juni 2021, auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % gesenkt wird. Das soll den gastronomischen Betrieben entgegenkommen, die aufgrund der Schließungszeit während der Coronakrise ein Umsatztief generierten.
Übersichten zu den derzeitigen Richtlinien sind unten zur Hilfe aufgeschlüsselt. Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.dehoga-corona.de/w....
Trotz der Wiedereröffnung des Gastrogewerbes ist das Virus immer noch präsent und wir alle müssen gemeinsam dafür sorgen das die Infektionszahlen nicht wieder sprunghaft ansteigen.